Zoll
Fahrzeuge, die zum Zwek einer Reparatur nach Polen eingeführt
werden, unterliegen nicht dem Zoll.
Verkehrskontrollen
Im Gegensatz zu uniformierten Polizisten d�rfen Beamte in Zivil
au�erorts keine Verkehrskontrollen mehr durchf�hren. Die Ordnungsh�ter
m�ssen auf Verlangen ihren Namen, Dienstgrad und auch ihren Dienstausweis
vorzeigen. Der kontrollierte Kraftfahrer ist bei �berpr�fungen gehalten,
den Fahrzeugmotor auszuschalten, die H�nde aufs Steuer zu legen
und im Wagen sitzen zu bleiben.
Auf Aufforderung m�ssen Autofahrer der Polizei Kfz-Schein und F�hrerschein
aush�ndigen.
Grüne Karte
Die Mitnahme der Gr�nen Karte ist seit 1.Mai 2004 nicht mehr vorgeschrieben.
Parken
Im Abstand von 100 m vor und nach Bahn�berg�ngen besteht ein Haltverbot.
Wer das Zeichen f�r absolutes Halteverbot mit Zusatzschild (graphisches
Symbol f�r abschleppwagen) missachtet, muss mit sofortigem Abschleppen
rechnen.
Kreisverkehr
Die Vorfahrt am Kreisverkehr kann durch das Schild �Vorfahrt
achten� geregelt werden.
Weist kein Schild auf die Vorfahrt des Kreisverkehrs hin � was
jedoch selten ist � gilt rechts vor links.
Im Kreisverkehr selbst hat � bei mehreren Fahrspuren � derjenige
Vorrang, der die Spur nicht wechselt.
Abendlicht
In Polen ist die Benutzung des Lichts auch tags�ber unabh�ngig von
den Wetterverh�ltnissen und Sichtverh�ltnissen Pflicht.
Die Polizei reagiert bei Verst��en h�rter als in Deutschland.
Radarwarnger�te
Gem�� Absatz 4 der polnischen Stra�enverkehrsordnung ist das Benutzen
und Mitf�hren
von Radarwarnger�ten im einsatzbereiten Zustand verboten. Das Mitf�hren
ist nur dann zul�ssig, wenn die Ger�te erkennbar nicht einsatzbereit
sind (z.B. verpacktes Ger�t). Zuwiderhandlungen werden mit Geldbu�en
geahndet.
�berlassung des Fahrzeugs an Einheimische
In Deutschland zugelassene Fahrzeuge, die in Polen an Einheimische
verliehen werden,
unterliegen nicht mehr dem Zollrecht.
|